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Preiserhöhung Strom & Gas in Restaurants

Kurz erklärt: Wenn Ihr Energieversorger die Preise erhöht, haben Sie Rechte. Sie können kündigen, Widerspruch einlegen oder in einen besseren Tarif wechseln. Das Wichtigste: Handeln Sie schnell. Die Frist beträgt oft nur 4 Wochen.

Warum ist das in der Gastronomie wichtig?

Energiepreise ändern sich ständig. Der Markt ist volatil, und Versorger können unter bestimmten Bedingungen ihre Preise erhöhen. Für Gastronomen ist das ein großes Problem.

Eine 10%ige Preiserhöhung bei 30.000 kWh/Jahr und durchschnittlich 30 Cent/kWh bedeutet plus 900 Euro pro Jahr. Bei Gas hinzu: noch mal 500-1.000 Euro mehr. Das belastet das Budget erheblich.

Das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt Ihnen aber Schutz. Eine Preiserhöhung ist nicht einfach so zulässig. Oft können Sie kündigen, ohne lange Laufzeiten einzuhalten.

Viele Gastronomen zahlen einfach die neuen Preise, weil sie denken, sie hätten keine Wahl. Das ist falsch. Mit der richtigen Reaktion können Sie sparen.

Wichtig: Die Frist ist kurz (oft 4 Wochen). Wenn Sie zu spät reagieren, ist die Kündigung nicht mehr möglich.

Typische Fehler in Restaurants

Preiserhöhung ignorieren

Viele Gastronomen ignorieren Preiserhöhungen einfach. Das ist ein Fehler. Oft gibt es Reaktionsmöglichkeiten. Die Schreiben müssen ernst genommen und sofort bearbeitet werden.

Zu spät reagieren

Die Kündigungsfrist beträgt bei Preiserhöhungen oft nur 4 Wochen zum Stichtag der Erhöhung. Verzögerung kann bedeuten, dass Ihnen die Kündigung nicht mehr möglich ist.

Widerspruch nicht einreichen

Sie können manchmal schriftlich Widerspruch gegen die Preiserhöhung einreichen. Das kann zum Rückzug oder zur Verhandlung führen. Viele Gastronomen kennen diese Option nicht.

Neue Verträge nicht rechtzeitig abschließen

Wer kündigt, braucht einen neuen Vertrag. Wer keinen neuen Vertrag hat, wenn die Kündigung wirksam wird, landet wieder in der teuren Grundversorgung.

Vergleich mit bestehenden Verträgen

Manche Versorger bieten Bestandskunden nach Preiserhöhungen „Alternativtarife" an. Diese sind nicht immer die beste Option. Ein Vergleich mit externen Angeboten ist notwendig.

Kündigungsbestätigung nicht einholen

Schreiben Sie immer schriftlich mit Einschreiben. Fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an. Ohne Bestätigung können Sie nicht beweisen, dass Sie gekündigt haben.

Unser Tipp für Gastronomen

Schreiben sofort sichten: Wenn Sie ein Preiserhöhungsschreiben bekommen, schauen Sie sofort auf das Datum. Das ist Ihre Frist. Notieren Sie sich die Kündigungsfrist (meist 4 Wochen zum Stichtag).

Widerspruch prüfen: Manche Preiserhöhungen können angefochten werden. Schreiben Sie dem Versorger, dass Sie schriftlich Widerspruch gegen die Preiserhöhung einreichen (mit Fristen beachten). Das kann manchmal zum Erfolg führen.

Sofort vergleichen: Nutzen Sie die Preiserhöhung als Signal, schnell zu vergleichen. Holen Sie Angebote von mindestens 3 anderen Versorgern ein. Der neue Vertrag sollte günstiger sein.

Neuen Vertrag abschließen: Schließen Sie einen neuen Vertrag mit besserem Angebot ab. Achten Sie darauf, dass die Abschlag mindestens am Tag vor der Kündigungswirksamkeit aktiv wird.

Kündigung schreiben: Schreiben Sie eine schriftliche Kündigung an den Versorger. Format: Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierte Mail. Nennen Sie die genaue Kündigungsfrist.

Sparpotential berechnen: Multiplizieren Sie die Preisdifferenz (z.B. 5 Cent/kWh) mit Ihrem jährlichen Verbrauch (z.B. 30.000 kWh). Das ist Ihr Sparpotential (hier: 1.500 Euro pro Jahr).

Jährlich überprüfen: Dies ist ein gutes Signal, sich eine jährliche Überprüfung Ihrer Verträge zur Routine zu machen. Das erspart Ihnen stress und Kosten.

gastroenergie stellt Informationen rund um Strom- und Gasversorgung in der Gastronomie in Deutschland bereit und unterstützt Betriebe bei der Einordnung ihrer Möglichkeiten.